Allgemeine Vertragsbedingungen OmniFitness Group GmbH
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Omnifitness Group GmbH mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Omnifitness Group GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung aller Omnifitness Group GmbH-Fitnessstudios (Studios) berechtigt sind.
1.2. Omnifitness Group GmbH-Transponder
Der Antragsteller erhält bei Antragstellung ein Omnifitness Group GmbH-Transponder, der ihm den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.
1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind sowohl Mitgliedschaft als auch die Nutzung selbst nur mit Einwilligung und unter Anwesenheit des Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
1.4. Videokameraüberwachung
Omnifitness Group GmbH überwacht seine Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und speichert Einzelfall bezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
1.5 Personenbezogene Daten
Omnifitness Group GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos). Omnifitness Group GmbH erklärt ausdrücklich, dass Daten, selbst verarbeitet und nur zweckbestimmt i.S. des Vertragsverhältnisses erhoben werden und der Grundsatz der Datensparsamkeit eingehalten wird. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst Omnifitness Group GmbH Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Zutritt nur mit Omnifitness Group GmbH-Transponder
Durch die Omnifitness Group GmbH-Transponder erhält das Mitglied Zutritt zu allen Studios und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme der Omnifitness Group GmbH-Transponder ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
2.2. Hausordnung
Omnifitness Group GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.4. Verstoß gegen die Hausordnung
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Omnifitness Group GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/oder Schadenersatz in Höhe von 250,- € geltend zu machen
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Gesundheitszustand und Verletzungen
Das gesamte Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Als Mitglied sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass Sie sich in einem Gesundheitszustand befinden, der die Teilnahme an Aktivitäten bei Omnifitness Group GmbH zulässt. Omnifitness Group GmbH empfiehlt daher, dass Sie bei Zweifeln ihren eigenen Arzt konsultieren, bevor Sie mit dem Training beginnen. Omnifitness Group GmbH übernimmt für Verletzungen eines Mitglieds infolge von Unfällen oder den Handlungen oder mangelhaften Handlungen anderer Besucher keine Haftung.
3.2. Umgang mit der Omnifitness Group GmbH-Transponder
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Omnifitness Group GmbH-Transponder zu sorgen. Einen Verlust der Omnifitness Group GmbH-Transponder hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden.
3.3. Verbot der Weitergabe der Omnifitness Group GmbH-Transponder
Die Mitgliedschaft bei Omnifitness Group GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Omnifitness Group GmbH-Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 250,- €. Omnifitness Group GmbH bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung Vertrags relevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) Omnifitness Group GmbH unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die Omnifitness Group GmbH dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
3.5. Nutzung der Spinde
Die von Omnifitness Group GmbH zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Omnifitness Group GmbH ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
3.6. Nutzung der Kundenparkplätze
Von Omnifitness Group GmbH zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Omnifitness Group GmbH behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.
4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Transponderkaution am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.2. Preisanpassungsrecht
Omnifitness Group GmbH ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Omnifitness Group GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. Kosten bei Rückbuchung
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.4. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
4.5. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist Omnifitness Group GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin Fällig.
4.6. Verzugskosten
Omnifitness Group GmbH behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung
Wenn der 3-monatige Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder von Omnifitness Group GmbH spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um 1 weiteren Monat. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Omnifitness Group GmbH Lizenzstudio schriftlich zu erklären (Post oder email).
5.2. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten
Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest) als Trainingszeit gutgeschrieben. Der Nachweis ist Omnifitness Group GmbH mindestens drei Werktage nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt Omnifitness Group GmbH dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 15,- €
5.3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Der Mitgliedsvertrag kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
6. HAFTUNG VON Omnifitness Group GmbH
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Omnifitness Group GmbH nur bei Verletzung Vertrags wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und Vertrags typischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetz. Kardinal pflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außer vertragliche Haftung von Omnifitness Group GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Omnifitness Group GmbH gelten.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Sucht gifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Omnifitness Group GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 1.000,- € geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
7.2 Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen dieser AGB
Omnifitness Group GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Omnifitness Group GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnis setzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.2 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Omnifitness Group GmbH aufrechnen.
8.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Stand: 01.06.2016